Aktuelles

Juli 2014

 

Die adventus Unternehmensberatung ist Mitglied im Netzwerk ruhrmobil-E e.V.

 

 

 

Juli 2014

 

Nach den Kabinettsbeschlüssen vom 8. April und 7. Mai 2014 wurde die EEG-Novelle am 27. Juni 2014 in 2. und 3. Lesung vom Bundestag beschlossen.

  • Am 8. April erreichte die EEG-Reform einen wichtigen Meilenstein: Der Gesetzesentwurf des novellierten EEG und die Anlagenregisterverordnung wurden vom Kabinett beschlossen. Die gesetzliche regelung für die Ausnahme für energieintensive Unternehmen von der EEG-Umlage, die sogenannte Besondere Ausgleichsregelung, wurde am 7. Mai vom Bundeskabinett beschlossen. Es ergänzt die Bestimmungen im novellierten EEG.
  • Die Kabinettsbeschlüsse zur EEG-Novelle und der Besonderen Ausgleichsregelung durchliefen das parlamentarische Verfahren: Am 23. Mai fand der erste Bundesrats-Durchgang beider Gesetze (EEG-Novelle, Besondere Ausgleichsregelung) statt. Die Länder stellten dabei Änderungsanträge.
  • Am 28. Mai beschloss das Bundeskabinett die Gegenäußerung der Bundesregierung zu den Anträgen der Länder im Bundesrat.
  • Am 2. Juni fand die erste öffentliche Expertenanhörung zur EEG-Novelle und der Besonderen Ausgleichsregelung im Wirtschaftsausschuss des Bundestags statt. Im Rahmen der weiteren Beratungen des Bundestags wurden die beiden Gesetzesentwürfe zu einem Gesetz zusammengeführt.
  • Am 27. Juni wurde das reformierte EEG in 2. und 3. Lesung vom Bundestag verabschiedet und soll am 11. Juli vom Bundesrat beschlossen werden. Nach Notifizierung bei der EU-Kommission soll das reformierte EEG zum 1. August 2014 in Kraft treten.

 

Juni 2014

 

Auch nach der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2014 haben stromintensive kleine und mittlelgroße Unternehmen des produzierenden Gewerbes weiterhin die Möglichkeit, durch die Begrenzung der EEG-Umlage ihre Stromkosten zu reduzieren.

 

Die wesentlichen Voraussetzungen hierfür sind:

  • Stromverbrauch mindestens 1 GWh je Geschäftsjahr

  • Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung des Unternehmens mindestens 16% bzw. 20%

  • Zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem

 

Die Begrenzung der EEG-Umlage für das Jahr 2015 ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis zum 30. September 2014 zu beantragen. Dem Antrag ist eine Wirtschaftsprüferbescheinigung zum Nachweis der Antragsvoraussetzungen beizufügen.

 

 

April 2014

 

Dirk Fromme von adventus Unternehmensberatung hat an der Konferenz 2014 der European Cycle Logistics Federation in Nijmegen teilgenommen.

 

 

 
 
Bayreuth, Berlin, Dortmund, Stuttgart, 15.10.13
 

EEG-Umlage 2014 beträgt 6,240 Cent

 

Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW veröffentlichen EEG-Umlage für 2014

 

Die EEG-Umlage ist von allen Letztverbrauchern für jede bezogene Kilowattstunde zu entrichten. Dies bedeutet, dass die Verbraucher zur Förderung der erneuerbaren Energien im Stromsektor im Jahr 2014 mit 6,240 Cent pro Kilowattstunde beitragen. Damit liegt die EEG-Umlage im Jahr 2014 knapp 20 Prozent über Vorjahresniveau (5,277 Cent pro Kilowatt-stunde).

 

 

Quelle: Amprion GmbH v. 15.10.2013

 

 



 

 

2367 Firmen wollen weniger zahlen

 

In Deutschland steigt die Zahl der Unternehmen, die Nachlässe bei der Ökostrom (EEG)-Umlage beantragt haben, weiter an.


Wie aus einer Antwort der Bundesregierung an die Grünen-Fraktion hervorgeht, erklärten zum Stichtag Anfang Juli 2367 Firmen dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), dass sie 2014 Ausnahmen von der Zahlung der Umlage in Anspruch nehmen wollen. Dies umfasst eine begünstigte Strommenge von 119.300 Gigawattstunden, allerdings steht noch die Genehmigung des Bafa aus.

 

Quelle: tagesschau.de v. 12.7.2013

 

 

 

 

 

 

 

Neue Vereinfachungen in der Rechnungslegung für

sehr kleine Kapitalgesellschaften (Stand 03.2013)

 

Der Gesetzgeber hat kurz vor Ende des Jahres 2012 weitere Vereinfachungen hinsichtlich der Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses erlassen. Hiervon profitieren die sogenannten Kleinstkapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA), also diejenigen Gesellschaften, die mindestens zwei der drei Schwellenwerte (Bilanzsumme 350.000 Euro, Jahresumsatz 700.000 Euro, im Jahresdurchschnitt weniger als 10 Mitarbeiter) nicht überschreiten. Es handelt sich um folgende Vereinfachungen:

 

Aufstellung einer verkürzten Bilanz,

Aufstellung einer verkürzten Gewinn- und Verlustrechnung,

Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Anhangs sowie

Hinterlegung des Jahresabschlusses statt Offenlegung.

 


 


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