Aktuelles
Juli 2014
Die adventus Unternehmensberatung ist Mitglied im Netzwerk ruhrmobil-E e.V.
Juli 2014
Nach den Kabinettsbeschlüssen vom 8. April und 7. Mai 2014 wurde die EEG-Novelle am 27. Juni 2014 in 2. und 3. Lesung vom Bundestag beschlossen.
Juni 2014
Auch nach der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2014 haben stromintensive kleine und mittlelgroße Unternehmen des produzierenden Gewerbes weiterhin die Möglichkeit, durch die Begrenzung der EEG-Umlage ihre Stromkosten zu reduzieren.
Die wesentlichen Voraussetzungen hierfür sind:
Stromverbrauch mindestens 1 GWh je Geschäftsjahr
Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung des Unternehmens mindestens 16% bzw. 20%
Zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem
Die Begrenzung der EEG-Umlage für das Jahr 2015 ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis zum 30. September 2014 zu beantragen. Dem Antrag ist eine Wirtschaftsprüferbescheinigung zum Nachweis der Antragsvoraussetzungen beizufügen.
April 2014
Dirk Fromme von adventus Unternehmensberatung hat an der Konferenz 2014 der European Cycle Logistics Federation in Nijmegen teilgenommen.
Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW veröffentlichen EEG-Umlage für 2014
Die EEG-Umlage ist von allen Letztverbrauchern für jede bezogene Kilowattstunde zu entrichten. Dies bedeutet, dass die Verbraucher zur Förderung der erneuerbaren Energien im Stromsektor im Jahr 2014 mit 6,240 Cent pro Kilowattstunde beitragen. Damit liegt die EEG-Umlage im Jahr 2014 knapp 20 Prozent über Vorjahresniveau (5,277 Cent pro Kilowatt-stunde).
Quelle: Amprion GmbH v. 15.10.2013
In Deutschland steigt die Zahl der Unternehmen, die Nachlässe bei der Ökostrom (EEG)-Umlage beantragt haben, weiter an.
Wie aus einer Antwort der Bundesregierung an die Grünen-Fraktion hervorgeht, erklärten zum Stichtag Anfang Juli 2367 Firmen dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), dass sie 2014 Ausnahmen von der Zahlung der Umlage in Anspruch nehmen wollen. Dies umfasst eine begünstigte Strommenge von 119.300 Gigawattstunden, allerdings steht noch die Genehmigung des Bafa aus.
Quelle: tagesschau.de v. 12.7.2013
Neue Vereinfachungen in der Rechnungslegung für
sehr kleine Kapitalgesellschaften (Stand 03.2013)
Der Gesetzgeber hat kurz vor Ende des Jahres 2012 weitere Vereinfachungen hinsichtlich der Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses erlassen. Hiervon profitieren die sogenannten Kleinstkapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA), also diejenigen Gesellschaften, die mindestens zwei der drei Schwellenwerte (Bilanzsumme 350.000 Euro, Jahresumsatz 700.000 Euro, im Jahresdurchschnitt weniger als 10 Mitarbeiter) nicht überschreiten. Es handelt sich um folgende Vereinfachungen:
Aufstellung einer verkürzten Bilanz,
Aufstellung einer verkürzten Gewinn- und Verlustrechnung,
Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Anhangs sowie
Hinterlegung des Jahresabschlusses statt Offenlegung.